Auslandsreisekrankenversicherung – notwendiger Reiseschutz?

Avatar-Foto

Die private Auslandsreisekrankenversicherung gehört zu den günstigsten und gleichzeitig wichtigsten Zusatzversicherungen. Sie schützt vor Kosten bei medizinischen Notfällen im Ausland.

Warum sollte man eine Reisekrankenversicherung abschließen?

Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) innerhalb der EU und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz, Türkei) grundsätzlich leistet, gelten dort Einschränkungen und Begrenzung der Erstattung auf die üblichen Behandlungskosten. Darüber hinaus gehende Kosten bzw. Behandlung bei Privatärzten werden von der GKV in der Regel nicht erstattet.

Sind Rettungsaktionen per Hubschrauber und Krankenrücktransporte in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert?

In der Regel sind Kosten für Rettungsaktionen per Hubschrauber und Krankenrücktransporte nicht oder nur eingeschränkt gedeckt:

  1. Krankenrücktransport nach Deutschland: Die GKV übernimmt keine Kosten für einen medizinisch notwendigen oder sinnvollen Rücktransport aus dem Ausland; weder in der EU noch weltweit. Ein Rücktransport per Ambulanzflugzeug kostet schnell 20.000 bis über 100.000 Euro – diesen Betrag müsste man ohne private Police komplett aus eigener Tasche zahlen.
  2. Hubschrauber- und Bergungsrettung im Ausland:
    • Innerhalb der EU leistet die GKV oft nur im Rahmen der dortigen Landesgebühren. Ist ein Rettungseinsatz (z. B. ein Hubschrauberflug nach einem Ski- oder Wanderunfall in den Alpen) im Urlaubsland teurer oder wird er von den ausländischen Behörden nicht als strikt lebenserwähnend eingestuft, bleiben Betroffene auf den Rechnungen sitzen (oft mehrere Tausend Euro).
    • Zudem wird rechtlich streng zwischen Bergung (Such- und Befreiungsaktion aus unwegsamem Gelände) und Rettung (medizinischer Notfalltransport) unterschieden. Die GKV zahlt reine Bergungskosten grundsätzlich nicht. Gute Auslandskrankenversicherungen schließen Bergungs- und Suchkosten explizit mit ein.

Gibt es Bedingungsunterschiede in der Reisekrankenversicherung?

Auch bei der Reisekrankenversicherung gibt es zwischen den Anbietern ein paar kleine Unterschiede. Sofern die nachfolgenden Punkte für Sie wichtig sind, sollten Sie die Bedingungen dahingehend prüfen bzw. mit Ihrem Versicherungsvermittler besprechen:

  • Medizinisch „notwendig“ vs. „sinnvoll“: Günstige Tarife leisten oft nur bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport, wenn die Behandlung vor Ort unmöglich ist. Bessere Tarife leisten bereits bei einem medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport, wenn die Behandlung in der Heimat qualitativ besser oder für die Genesung förderlicher ist.
  • Reisedauer-Begrenzung: Jahres-Tarife gelten meist für Urlaube bis zu 42, 56 oder 90 Tage je Reise. Wer länger am Stück im Ausland ist, z. B. bei einer Weltreise, benötigt eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.
  • Weltgeltung vs. Ausschluss USA/Kanada: Manche Tarife schließen die teuren Gesundheitssysteme der USA und Kanadas aus oder verlangen hierfür einen Aufschlag.
  • Vorerkrankungen: Die Behandlung von akuten Notfällen ist fast immer versichert. Chronische Erkrankungen, bei denen z. B. kurz vor der Reise absehbar war, dass eine Behandlung nötig wird, sind bei manchen Anbietern ausgeschlossen.
  • Höchstaltersgrenze für Senioren: Einige Tarife haben Einschränkungen oder steigen im Beitrag stark an, wenn Reisende ein bestimmtes Alter überschreiten.

Was kostet die Reisekrankenversicherung?

Im Vergleich zu ihrem enormen Leistungsumfang ist die Auslandsreisekrankenversicherung äußerst günstig.

  • Einzelpersonen (Jahrespolice): ca. 10 € bis 20 € pro Jahr.
  • Familien (Jahrespolice inkl. aller Kinder): ca. 20 € bis 35 € pro Jahr.
  • Senioren (ab ca. 65–70 Jahren): Teilweise höhere Beiträge, oft zwischen 30 € und 70 € pro Jahr (je nach Anbieter und Alter).
  • Einmalige Reiseversicherungen: Für eine einzelne Reise kosten sie meist um die 1 € bis 2 € pro Tag.
Total
0
Shares
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Vorheriger Beitrag

Private BU-Versicherung – der Schutz für Ihr Einkommen

Nächster Beitrag
Klettern in den Bergen

Einkommensschutz für den Fall eines Unfalls

Könnte Sie auch interessieren
Total
0
Share