Einkommensschutz für den Fall eines Unfalls

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Klettern in den Bergen
Foto: Bike © snmedia

Eine private Unfallversicherung ist eine Ergänzung zu den gesetzlichen Absicherungen. Während die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich bei Arbeitsunfällen, auf dem direkten Arbeitsweg oder in der Kita/Schule greift, schützt die private Variante auch in der Freizeit.

Für alle, die noch im Erwerbsleben stehen, sollte die Unfallversicherung jedoch nicht an erster Stelle zur Absicherung des Einkommens stehen. Nur in rd. 10% aller Fälle ist ein Unfall der Grund dafür, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. In 90% der Fälle war eine Krankheit (Psyche, Herzinfarkt, Krebs…) der Auslöser für die Berufsunfähigkeit. Allerdings ist eine private Unfallversicherung eine sehr gute und relativ preisgünstige Ergänzung, um im Falle eines Unfalls (Motorrad-, Skiunfall…) mit einer bleibenden Behinderung auch Umbaumaßnahmen am Haus oder Auto sofort finanzieren zu können.

Wann leistet eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung zahlt, wenn man durch einen Unfall dauerhaft körperlich geschädigt wird.

Die wichtigsten Leistungsbestandteile:

  • Invaliditätsleistung (Kernstück): Bleibt nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität zurück, wird eine einmalige Kapitalzahlung fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, den man aus der sogenannten „Gliedertaxe“ bei der Beeinträchtigung für jedes Körperteil ermitteln kann. Zum Beispiel beträgt der Invaliditätsgrad bei Bewegungsunfähigkeit eines kompletten Arms 70 %.
  • Progression: Eine sehr sinnvolle Zusatzoption. Sie sorgt dafür, dass die Auszahlung bei schweren Unfällen (z. B. ab 50 % Invalidität) überproportional ansteigt (z. B. bei 300 % Progression vervielfacht sich die Summe im Ernstfall).
  • Unfallrente: Eine monatliche lebenslange Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (z. B. ab 50 %), um laufende Fixkosten zu decken.
  • Krankenhaus- und Genesungsgeld: Finanzielle Unterstützung bei stationärem Aufenthalt oder in der Genesungsphase danach.
  • Bergungs- und Rückholkosten: Übernahme der Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze (z. B. nach einem Ski- oder Wanderunfall, oft bis zu 10.000 € oder mehr).

Bedingungsunterschiede

Auch bei der Unfallversicherung gibt es Unterschiede in den Bedingungen:

  • Erweiterter Unfallbegriff: Ein guter Tarif leistet nicht nur bei einem plötzlichen äußeren Ereignis, sondern auch bei gesundheitlichen Folgen durch Eigenbewegung (z. B. Muskelriss beim Joggen) oder durch Zeckenbisse (Borreliose/FSME) sowie Impfschäden.
  • Verzicht auf Mitwirkungspflichten: Bei älteren Menschen spielen Vorerkrankungen (z. B. Arthrose oder Osteoporose) oft eine Rolle. Gute Tarife rechnen Vorerkrankungen erst ab einem Mitwirkungsanteil von über 25 % oder 50 % an.
  • Gültigkeit: Weltweiter Schutz rund um die Uhr ist Standard bei den meisten Tarifen.

Was kostet die Unfallversicherung?

Die Kosten hängen stark von der Grundsumme (z. B. 100.000 € Invalidität), der Progression, dem Beruf (Bürojob ist günstiger als Handwerker) und dem Alter ab.

Richtwerte für Jahresbeiträge:

  • Single / Angestellter (Büro, ohne Progression): ca. 40 € bis 80 € pro Jahr.
  • Guter Schutz mit Progression (z. B. 350 %) & Bergungskosten: ca. 100 € bis 250 € pro Jahr.
  • Familientarif (Eltern + Kind): ca. 150 € bis 300 € pro Jahr.

TIPP: Besprechen Sie mit Ihrem Versicherungsvermittler, ob Sie primär das finanzielle Risiko bei schwerer Invalidität absichern wollen oder ob Ihnen Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld wichtiger sind. Bei Letzteren sollten Sie auch eher den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung in Betracht ziehen, da diese auch im Krankheitsfall zahlt.

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