Private BU-Versicherung – der Schutz für Ihr Einkommen

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Faucibus etiam libero

Für die meisten Menschen ist die eigene Arbeitskraft ihr größtes Vermögen. Fällt das Einkommen weg, können laufende Kosten für Miete, Kreditraten, Lebenshaltung oder Altersvorsorge schnell zum Problem werden. Dieses finanzielle Risiko des Arbeitskraftverlustes kann man privat absichern. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche BU-Rente, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Wann ist man berufsunfähig?

In den meisten BU-Verträgen gilt man als berufsunfähig, wenn man seinen Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum (6 Monate) zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.

Dabei wird geprüft, ob man die konkreten Tätigkeiten des zuletzt ausgeübten Berufs noch verrichten kann.

Beispiele:

  • Ein Handwerker kann wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls nicht mehr körperlich arbeiten.
  • Eine IT-Fachkraft leidet unter einer psychischen Erkrankung und kann ihre Tätigkeit nicht mehr ausführen.
  • Eine Pflegekraft kann nach einer chronischen Erkrankung die beruflichen Anforderungen nicht mehr erfüllen.

Berufsunfähigkeit ist häufiger als viele denken

Viele denken bei Berufsunfähigkeit an schwere Unfälle. Tatsächlich sind häufig andere Ursachen ausschlaggebend:

  • Psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen, Burn-out)
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats (z. B. Rückenleiden)
  • Krebs und andere schwere Krankheiten
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Unfälle (machen nur ca. 10 % der Fälle aus)

BU-Schutz – ein wichtiger Schutz, da die staatliche Absicherung nicht ausreicht 

Für alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente zum 01.01.2001 ersatzlos gestrichen.

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet heute ausschließlich über die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Dabei wird nicht, wie bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, geprüft, ob man seinen aktuellen Beruf noch ausüben kann, sondern wie viele Stunden man irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen könnte (z. B. als Pförtner oder im Archiv).

Beispiel zur Verdeutlichung der Unterschiede im Leistungsfall:

Ein Projektmanager entwickelt eine schwere Depression und ist länger als 6 Monate erkrankt. Wie prüft jetzt die gesetzliche Rentenversicherung und dagegen die privaten BU-Versicherer diesen Leistungsfall.

Prüfung und Leistung bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Kann er seinen Beruf als Projektmanager nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben, erhält er die vereinbarte BU-Rente, auch wenn er theoretisch noch andere Tätigkeiten ausüben könnte.

Prüfung und Leistung bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Die Deutsche Rentenversicherung prüft nicht, ob er noch Projektmanager sein kann, sondern ob er überhaupt noch arbeiten kann:

  • Weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig → volle Erwerbsminderungsrente (ca. 30–35 % des letzten Bruttoeinkommens)
  • 3 bis unter 6 Stunden täglich → halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 15–18 % des letzten Bruttoeinkommens)
  • 6 Stunden oder mehr täglich → keine Erwerbsminderungsrente

Wenn er beispielsweise noch 6 Stunden täglich einfache Bürotätigkeiten verrichten könnte, bekäme er in der Regel keine Erwerbsminderungsrente, obwohl er seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Wie hoch sollte die BU-Rente gewählt werden?

Als Faustregel sollte die BU-Rente so hoch gewählt werden, dass die laufenden Lebenshaltungskosten weiter gedeckt sind, wenn das Arbeitseinkommen wegfällt. Meist kommt man bei der Ermittlung auf einen Absicherungsbedarf von rd. 70 – 80 % des aktuellen Nettoeinkommens.

Gibt es Bedingungsunterschiede?

Nicht alle BU-Tarife sind gleich. Bei der Auswahl sollten Sie auf folgende Kernklauseln besonders achten:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch ausüben könnten.
  • Infektionsklausel: Besonders relevant für Mediziner, Pflegekräfte und Lehrer (Leistung bereits bei Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz).
  • Prognosezeitraum: Sollte bei 6 Monaten liegen (nicht bei 3 Jahren oder unbestimmter Zeit).
  • Nachversicherungsgarantie: Erlaubt die Erhöhung der Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung, Hauskauf).
  • Beitrags- und Rentendynamik: Schützt die Rentenhöhe und Beiträge vor der Inflation.
  • Dienstunfähigkeitsklausel (DU): Speziell für Beamtinnen und Beamte notwendig.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem individuellen Risiko bei Vertragsabschluss.

Einflussfaktoren auf den Beitrag:

  • Berufsgruppe: Büroangestellte zahlen deutlich weniger als Handwerker oder Pflegekräfte.
  • Eintrittsalter & Gesundheitszustand: Je jünger und gesünder Sie bei Abschluss sind, desto günstiger ist der Beitrag.
  • Höhe der gewünschten BU-Rente: Empfohlen werden ca. 75 bis 80 % des Nettoeinkommens.
  • Endalter: Absicherung bis zum 67. Lebensjahr ist am teuersten, bietet aber lückenlosen Schutz.

Orientierungswerte für Monatstarife (ca. 1.500 € BU-Rente bis Alter 67):

BerufsgruppeMonatsbeiträge
Büroangestellte / Akademiker (25 J.)ca. 45 € – 75 €
Büroangestellte / Akademiker (35 J.)ca. 70 € – 110 €
Handwerker / Pflegeberufe (25 J.) ca. 110 € – 180 €    

TIPP: Besprechen Sie Ihren Versorgungsbedarf mit Ihrem Versicherungsvermittler. Er kann mit Ihnen zusammen die richtige Absicherung ermitteln und die für Sie wichtigen Unterschiede in den Bedingungen aufzeigen. Insbesondere die Beratung bei der Aufnahme Ihrer Gesundheitsangaben im Antrag ist eine wichtige Beratungsleistung durch Ihren Versicherungsvermittler, damit alle bestehenden Beschwerden im Fall des Falles auch abgesichert sind.

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